Neue EU - Regeln
Frischen Sie Ihr Wissen
regelmäßig auf
Immer wieder ändern sich die Verkehrsregeln
und -zeichen. Wissen Sie zum Beispiel schon, dass es
neue Gebote und Schilder für den Kreisverkehr gibt?
Oder auch, wie Sie sich jetzt beim "Einfädeln" vor Engstellen
verhalten müssen? Ist Ihnen bekannt, wie es
sich mit der automatischen Abstufung bei alten deutschen
Führerscheinen verhält? Oder dass Sie Ihr Handy
nur noch bei stehendem Auto benutzen dürfen, wenn
es nicht mit einer Freisprechanlage gekoppelt ist?
Wenn Ja – wir gratulieren. Sie haben erkannt, dass
zur fahrerischen Fitness auch eine regelmäßige Auffrischung
des Verkehrswissens gehört. Zwei Hinweise
für alle, die noch nicht so gut auf dem laufenden sind:
Was sich an Neuem tut, erfahren Sie am
besten aus einschlägigen Fachzeitschriften,
etwa dem Blatt Ihres Automobilclubs oder in unsere Fahrschule.
Alte Führerscheine:
Senior schon ab 50 Jahren
Viele ältere Fahrer haben noch nicht das neue EGFührerscheinkärtchen
in der Tasche, sondern ihr altes
deutsches Fahrpapier der Klasse 2 oder 3 behalten.
Doch Achtung: Anders als früher gelten nicht mehr alle
Berechtigungen dieser Klassen auf Lebenszeit. Das
muss Ihnen keine Sorgen machen, wenn Sie nur einen
Pkw – auch mit angehängtem Caravan – oder einen
Solo-Lkw bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
steuern. Diese Bereiche deckt ein alter Führerschein
der Klasse 2 oder 3 weiterhin ab.
Doch viele Fahrer über 50 Jahren lenken gewichtigere
Tonnagen, bis hin zum schweren Lastzug. Sie müssen
wissen:
Haben sie noch keinen ärztlichen und augenärztlichen
Check absolviert und damit ihr
altes deutsches Papier in ein gleichwertiges
EG-Führerscheinkärtchen umwandeln lassen,
ist ihr "Zweier" oder "Dreier" automatisch abgewertet.
Die automatische Abwertung bedeutet: Bei
der Klasse 2 sind die unbeschränkten Nutzfahrzeug-
Berechtigungen weggefallen und
beispielsweise für Zugwagen auf ein zulässiges
Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen reduziert.
Bei der Klasse 3 sind die Möglichkeiten zum
Ankuppeln schwerer Anhänger erheblich
beschnitten. Wer diese Rückstufungen nicht
beachtet, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis!
Wenn Sie von der beschriebenen Abstufungs-Automatik
betroffen sind und Ihre verlorenen Berechtigungen
wieder haben müssen: Erkundigen Sie sich sofort nach
den Einzelheiten. Die erfahren Sie bei uns in der Fahrschule.







