Alkoholverbot für Fahranfänger!
Null Promille für Fahranfänger
Seit 1. August 2008 gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für junge Leute bis 21 Jahre und für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit. Verstößt jemand dagegen, drohen ihm zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ein Bußgeld bis zu 1 000 Euro. Für Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert erwischt werden, verlängert sich diese außerdem um weitere zwei Jahre. Die Behörden können ihnen außerdem eine Schulung aufbrummen, die bis zu 200 Euro kostet.
Auch andere Autofahrer sollten besser ganz auf alkoholische Getränke verzichten. Bei einem Unfall riskieren sie sonst ihren Versicherungsschutz. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist darauf hin, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer bei alkoholbedingten Unfällen bis zu 5 000 Euro von Unfallfahrern zurückfordern können. Die Kaskoversicherung kommt unter Umständen gar nicht für Schäden auf, wenn sich der Autofahrer grob fahrlässig verhalten hat.
Fahren mit 17 jetzt auch in Österreich
Ab dem 1. Januar 2011 wird der Modellversuch zum Dauerrecht. Die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis kann also bundesweit bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Absofort ist die deutsche Fahrerlaubnis BF 17 auch in Österreich gültig. Ein Fahrerwechsel muß also an der Grenze zu Österreich nicht mehr erfolgen.







