Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:
Klasse B
-Mindestalter 18 Jahre
-Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis max. 3,5 t
-Max. 8 zusätzliche Sitzplätze (mit Anhänger)
-Anhänger max. 750 kg (oder Anhänger plus Zugfahrzeug max. 3,5 t)
Klasse BE
-Personenkraftwagen mit Anhänger
-Voraussetzung Führerschein Klasse B (auch gleichzeitige Ausbildung möglich)
-Gewicht des Anhängers darf max. 1,5-fache des ziehenden Fahrzeugs betragen
Klasse A1
-Mindestalter 16 Jahre
-Krafträder max. 125 cm3; Hubraum
-Motorleistung max. 11 kW (Leichtkrafträder)
-Für 16- und 17jährige liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h
-Klasse M ist darin enthalten
Klasse A beschränkt
-Beschränkt auf 2 Jahre
-Mindestalter 18 Jahre
-Krafträder mit oder ohne Beiwagen mehr als 50 cm³ Hubraum
-Motorleistung max. 25 kW
-Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Klasse A direkt
-Unbeschränkt
-2 Jahre Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt, oder Vollendung des 25. Lebensjahres
Klasse M
-Mindestalter 16 Jahre
-Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
-Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Mofa 25
-Mindestalter 15 Jahre
-Fahrräder mit Hilfsmotor
-Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
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